Rechtliche Hinweise

Anlagerisiken Bei einer Anlage in das Value-Stars-Deutschland-Zertifikat bestehen insbesondere die folgenden Anlagerisiken:

  • das Risiko, dass sich eine positive Wertentwicklung in der Vergangenheit nicht zwangsläufig auch in Zukunft fortsetzt.
  • das Risiko von Wertminderungen durch Kursverluste der im zugrundeliegenden Index notierten Aktien, beispielsweise infolge einer ungünstigen Geschäftsentwicklung der im Index notierten Unternehmen oder schwacher Kapitalmarktphasen.
  • das Risiko der Insolvenz, das heißt einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Emittentin des Zertifikats (Lang & Schwarz Aktiengesellschaft). Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Das Produkt unterliegt als Schuldverschreibung keiner Einlagensicherung.

Um ausführliche Informationen, insbesondere zur Struktur und zu den mit einer Investition in das Value-Stars-Deutschland-Zertifikat verbundenen Risiken, zu erhalten, sollten potentielle Anleger vor einer Anlageentscheidung die prospektrechtlichen Unterlagen der Emittentin lesen. Diese können unter Angabe der WKN / ISIN (LS8VSD / DE000LS8VSD9) bei der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft, Breite Strasse 34, 40213 Düsseldorf angefordert oder auf deren Website heruntergeladen werden (s. Links in Abschnitt Downloads).

Haftungsausschluss (Disclaimer) Diese Website stellt keine Anlageempfehlung oder Anlagestrategieempfehlung i.S.d. § 85 WpHG dar, sondern dient ausschließlich der Produktwerbung für den Value-Stars-Deutschland-Index und das zugehörige Investment-Zertifikat. Die Website genügt daher auch nicht den gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit der Finanzanalyse und unterliegt keinem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen. Sie dient lediglich der Information und stellt keine Anlageberatung dar und ersetzt nicht die vor jeder Kaufentscheidung notwendige Beratung durch die Hausbank bzw. Anlageberater.

Soweit auf dieser Website sonstige Finanzinstrumente analysiert werden, so handelt es sich dabei um Meinungsäußerungen und keine Anlageberatung. Alle Meinungsaussagen spiegeln die aktuelle Einschätzung der Ersteller wider und können ohne vorherige Ankündigung ändern. Zudem stellen die Meinungsäußerungen weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie können eine anleger- und objektgerechte Beratung nicht ersetzen, es wird daher dringend empfohlen, dass Anleger vor einer Investition den Rat eines qualifizierten Finanzberaters einholen. Zwischen dem Betreiber und den Benutzern dieser Website entsteht kein Beratungsvertrag, auch nicht stillschweigend. Es wird insbesondere keinerlei Garantie für die Richtigkeit und den Erfolg von Empfehlungen gegeben. Rechtsansprüche jeglicher Art – insbesondere im Falle auftretender Verluste, die durch den Kauf der besprochenen Wertpapiere entstehen – sind ausgeschlossen.

Diese Website richten sich ausschließlich an Anleger, die nicht US-Personen sind.

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Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 4 OffenlegungsVO)

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Artikel 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale - und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.

Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen.

Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Artikel 4 Abs. 1 b OffenlegungsVO).

Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer grundsätzlichen Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Mitwirkungspflicht gem. §134a Abs. 1 Nr. 2 AktG (ARUG)

  • „Das Unternehmen Hinkel & Cie. Vermögensverwaltung AG, Königsallee 60, 40212 Düsseldorf, unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.
  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
  • Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
  • Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Hinweis gemäß Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) Die HINKEL & CIE. VERMÖGENSVERWALTUNG AG ist aufgrund ihrer Größe, Bilanzsumme und Art der Tätigkeit kein bedeutendes Institut im Sinne der Institutsvergütungsverordnung. Die HINKEL & CIE. VERMÖGENSVERWALTUNG AG ist nicht systemrelevant und nimmt im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung, der Anlage- und Abschlussvermittlung bzw. der Anlagenberatung keine Kundengelder oder Kundenwertpapiere entgegen. Die Vergütungssysteme der HINKEL & CIE. VERMÖGENSVERWALTUNG AG sind angemessen und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.

Der Geschäftsleiter wie auch die übrigen Mitarbeiter der HINKEL & CIE. VERMÖGENSVERWALTUNG AG erhalten eine feste Vergütung. Zudem entscheidet der Vorstand jährlich für die Mitarbeiter bzw. der Aufsichtsrat für die Geschäftsleitung, ob eine freiwillige Tantieme und/oder garantierte variable Sonderzahlung gewährt wird. Diese ist wiederum abhängig vom Geschäftserfolg bzw. Mindestergebnis der Gesellschaft insgesamt und stellt keine Verpflichtung für die Folgejahre dar. Im Falle einer Tantiemezahlung würden die Mittel – zwecks Vermeidung gegenläufiger Interessen mit unseren Kunden – über mehrere Jahre gestreckt ausgezahlt.

Insgesamt sind unsere Vergütungssysteme so ausgestaltet, dass sie keine Anreize zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken durch eine signifikante Abhängigkeit der Mitarbeiter von freiwilligen Tantiemen und/oder garantierte variable Sonderzahlen entstehen lassen. Anders als bei Banken und Kreditinstituten basiert unsere freiwillige Tantieme- und/oder Sonderzahlung auf dem Grundgedanken der langfristigen Vermögensmehrung, Ausbau des verwalteten Volumens und richtet sich am Erfolg unserer Kunden aus. Im Geschäftsjahr 1.7.2020 bis 30.06.2021 wurden Tantieme-Rückstellungen von € 56.400,00 (VJ Euro 45.254,00) gebildet und garantierte variable Sonderzahlungen von Euro 22.500,00 (VJ Euro 0,00) gezahlt.

In Anwendung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes des § 26a Abs. 2 des Kreditwesengesetzes sowie zum Schutz personenbezogener Daten wird auf die Offenlegung der Anzahl der Mitarbeiter, die variable Vergütungen erhalten, verzichtet, da diese Informationen aufgrund der Größe und Struktur des Unternehmens Rückschlüsse auf die Vergütung einzelner Mitarbeiter zulassen würde.

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